Projekt B105: Kreistag soll Kommunen unterstützen und finanzielle Risiken abwenden
Die CDU-Kreistagsfraktion hat einen Antrag in den Kreistag eingebracht, der sich mit den aktuellen Planungen zur Ortsumgehung Mönchhagen/Rövershagen (Projekt B105-G10-MV) befasst. Der Antrag verfolgt zwei wesentliche Ziele: Die Unterstützung der betroffenen Gemeinden in ihrer Planungshoheit und den Schutz des Kreishaushaltes vor langfristigen Folgekosten.
Solidarität mit den betroffenen Gemeinden
Die Gemeindevertretungen von Mönchhagen, Rövershagen und Bentwisch haben sich in offiziellen Beschlüssen im Jahr 2025 gegen die derzeit vorliegenden Planungen für eine Neubautrasse ausgesprochen111. Die CDU-Fraktion greift dieses Votum auf und fordert den Kreistag dazu auf, sich an die Seite der Kommunen zu stellen2.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine generelle Absage an eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Vielmehr unterstützen wir die konstruktiven Vorschläge der Gemeinden, die statt einer Zerschneidung der Landschaft durch einen Neubau auf intelligente Alternativen setzen. Dazu gehören:
Die Untersuchung eines weiteren verkehrstechnischen Ausbaus der bestehenden B105, beispielsweise durch Kreisverkehre und dynamische Verkehrsleitsysteme, wie von der Gemeinde Mönchhagen gefordert.
Die Prüfung von Hybridlösungen zur Entlastung der Ortslagen, wie von Rövershagen vorgeschlagen.
Der sofortige Einsatz technischer Möglichkeiten zur Verkehrssteuerung, wie von der Gemeinde Bentwisch angemahnt.
Der Ansatz lautet „Ausbau und Optimierung vor Neubau“, um den Flächenverbrauch zu minimieren und gewachsene Strukturen zu erhalten.
Drohende Belastung für den Kreishaushalt verhindern
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf den finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Rostock. Nach fernstraßenrechtlichen Grundsätzen hätte ein Neubau der Ortsumgehung die Herabstufung der bisherigen Bundesstraße 105 zur Folge. Sollte diese Strecke zu einer Kreisstraße umgewidmet werden, ginge die sogenannte Baulast vollständig auf den Landkreis über.
Damit wäre der Landkreis künftig alleinverantwortlich für die Kosten von Sanierung, Instandhaltung und Winterdienst. Da Verkehrsprognosen auch nach einem Neubau noch eine Belastung von rund 10.000 Fahrzeugen auf der alten Strecke vorhersagen, behält diese eine wichtige überörtliche Verbindungsfunktion. Die Kriterien für eine reine Kreis- oder Gemeindestraße sind damit faktisch nicht erfüllt.
Um eine langfristige, massive Belastung des Kreishaushaltes zu vermeiden, beauftragt der Antrag den Landrat, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Übertragung der Baulast zu verhindern und sich stattdessen für eine Einstufung als Landesstraße einzusetzen.